Präsenzpflicht mit 3G-Regel

Ab dem Schuljahr 2021/22 ist die Präsenzpflicht an Schulen wieder eingesetzt. Diese schließt eine 3G-Regelung ein. Mit der Anmeldung an die Schule, willigen Sie als Schüler*in automatisch ein, dass Sie regelmäßig an Schnelltests als Selbsttests durchgeführt an der Schule teilnehmen. Davon befreien lassen können Sie sich nur, wenn Sie entweder (vollständig) geimpft sind oder aber (für sechs Monate nach positivem PCR gültig) einen Genesenenstatus haben. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass beim Auftreten eines Positivfalls in einer Klasse auch Geimpfte und Genesene verpflichtend getestet werden müssen.
Genauere Informationen dazu, auch wie man sich von den regulären Tests befreien kann, erhalten Sie hier:

Wichtige Informationen zum Schulbesuch für Schüler*innen, Erziehungsberechtigte und Betriebe

Meldung eines Corona-Falls an die Schule

Was gibt es zu beachten, wenn ich positiv getestet bin (PCR oder Schnelltest außerhalb der Schule), eine Quarantäne vom Amt, z.B. als Kontaktperson bekommen habe und wie melde ich einen bestätigten Corona-Fall  an die*den Klassenlehrer*in?
Hier finden Sie die Handlungshilfen und den Ablauf der Meldung an die Schule

Hygieneregeln

Welche Hygieneregeln gelten eigentlich an der Schule?
Hier finden Sie einen Überblick in Kurzform (Stand: März 2021)

Digitaler Unterricht

Sollte es während des Schuljahres wieder zu einer digitalen Phase kommen (Homeschooling, Fernlernen) gelten die folgenden Grundsätze für den digitalen Unterricht:

Hier finden Sie wichtige Grundsätze

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